Wir haben Urlaub: vom 03.08.- 21.08.26
unsere Vertretungen finden Sie hier:


  • Unsere Vertretungen vom 03.08.-21.08.26
  • – Dr. Raab 07161/78590
    Schillerplatz 10, Göppingen

    – Dres. Erhard u. Meyer 07161/32444
    Poststraße 10, Uhingen

    – Dr. Rostan 07164/130470
    Hauptstr. 80, Bad Boll
  • Unsere Vertretungen vom 03.08.-14.08.26
  • – Dr. Schmid 07161/68091
    Hauptstraße 50, Göppingen

    – Dr. Geiger 07161/9569590
    Schloßmarkt 6, Rechberghausen

    – Dr. Großmann-Kiefer 07162/2049420
    Mozartstr. 4, Donzdorf

    -Dres. Zippel u. Chazova-Gasko 07161/989435
    Schloßplatz 6, Eislingen/Fils
  • Unsere Vertretungen vom 03.08.-07.08.26
  • – Dr. Bauer 07331/23-0
    Eybstraße 16, Geislingen an der Steige

    – Dr. Schubarth 07163/535458
    Bahnhofstraße 12, Ebersbach/Fils

    – Dr. Sukic 07161/64-7149
    MVZ der AFK, Eichertstraße 3, Göppingen

Neuregelung Schulatteste:

  • Aufgrund massiver Zunahme der Anfragen für Schulatteste gab es eine Besprechung unter den Kinder- und Jugendärzten im Kreis Göppingen und dem Schulamt Göppingen.

  • Laut Schulbesuchsverordnung §2 gibt es keine generelle ärztliche Attestpflicht für Fehlzeiten in der Schule bei Krankheit. Sie als Eltern dürfen Ihr Kind entschuldigen.
    Details siehe Verordnung des Kultusministeriums: 
    https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-SchulBesVBWV7P2

  • Sollte im Einzelfall ein Attest durch Sie als Eltern nicht ausreichen, können wir in Ausnahmefällen ein ärztliches Schulattest ausstellen.
    Hierzu benötigen wir einen Nachweis der Schule, dass bei Ihrem Kind eine Attestpflicht besteht (schriftliche Anordnung des Lehrers oder Schulleiters). Ohne diesen Nachweis können wir KEIN Attest mehr ausstellen.

  • Wie bisher gilt, dass ein Schulattest nur bei persönlicher Vorstellung zum Zeitpunkt der Erkrankung bei uns in der Praxis mit ärztlicher Untersuchung erfolgen kann und ein medizinischer Grund vorliegen muss.

  • Zusammengefasst:
    Kein Attest ohne Nachweis Attestpflicht, ohne zeitnahe persönliche Vorstellung mit Untersuchung oder ohne medizinischen Grund.


  • Für die Ausstellung eines ärztlichen Attests betragen die Gebühren nach GOÄ Ziffer 70 2,3f. St.  abgerundet 5,- Euro


 

Bitte beachten Sie außerdem für Ihre Planung:

Aus logistischen Gründen ist es nur möglich, eRezepte direkt bei der ärztlichen Vorstellung abzuschicken.
Um den Praxisablauf nicht zu blockieren und um Wartezeiten zu reduzieren,
gilt daher weiterhin:

Folgerezepte, Überweisungen, Atteste und Heilmittelrezepte (z.B. Ergo-, Logo-, Physiotherapie) können weiter per  email  oder telefonisch vorbestellt und dann am folgenden Arbeitstag  abgeholt werden.
Hierzu ist eine gültige Krankenversichertenkarte notwendig.
Eine Ausstellung der o.g. Formulare und 
direkte Mitnahme am selben Tag am Empfang ist leider nicht möglich.
weitere Infos zum eRezept siehe Aushang in der Praxis oder unter:  eRezeptInfo